HS-Technik

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich, Informationen, Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten zwischen uns und unseren Kunden ausschließlich. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden keine Anwendung.

1.2 Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Unternehmer und Verbraucher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ein Verkauf an Verbraucher, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, findet nicht statt.

a.) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

b.) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Vertragsschluss, Kostenvoranschlag, Zahlung

2.1 Angebote des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Erklärung durch uns als angenommen.

2.2 Sofern der Kunde ein verbindliches Angebot von uns wünscht, so ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag notwendig. Wir sind für 14 Tage an das unterbreitete Angebot in Form eines Kostenvoranschlages gebunden. Zum Vertragsschluss ist es ausreichend, wenn der Kunde das in Form des Kostenvoranschlages unterbreitete Angebot annimmt. Sofern der in dem Kostenvoranschlag dargelegte Auftrag durch den Kunden nicht erteilt wird, steht es uns frei, eine Gebühr für den Kostenvoranschlag zu erheben. Diese Gebühr wird jedoch vorher mit dem Kunden abgestimmt.

2.3 Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne jeden Abzug fällig. Zahlungsverzug tritt spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ein. Dies gilt für Verbraucher nur dann, wenn sie in unserer Rechnung bzw. Zahlungsaufstellung darauf ausdrücklich hingewiesen worden sind. Die rechtzeitige Zahlung ist nur dann gegeben, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb dieser Frist auf einem unserer Geschäftskonten zu dessen endgültiger freier Verfügung eingegangen ist.

2.4 Ab Verzug wird die offene Forderung bei Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Sofern es sich bei den Kunden um einen Unternehmer handelt, wird die offene Forderung mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Wird ein höherer Zinssatz durch Inanspruchnahme von Bankkrediten etc. nachgewiesen, sind wir jedoch berechtigt, den höheren Zinssatz geltend zu machen.

2.5 Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

2.6 Wir behalten uns vor, technische Verbesserungen und durch Weiterentwicklung bedingte Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Sofern solche technischen Verbesserungen und durch Weiterentwicklungen bedingte Konstruktionsänderungen während der Annahmefrist eines von uns unterbreiteten Angebots erfolgen, so gilt der Vertrag durch uns auch als erfüllt, sofern wir das Produkt in der technisch verbesserten und weiterentwickelten Form liefern. Wir sind nicht verpflichtet, Konstruktionsänderungen und technische Verbesserungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen, sofern die bereits ausgelieferten Produkte nicht mangelhaft sind.

3. Lieferung, Lieferfristen, Gefahrübergang

3.1 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab unseren Lagerstätten. Falls nichts anderes vereinbart wurde, sind Lieferungen kostenpflichtig. Die vereinbarten Termine und Fristen der Lieferung sind bindend. Eine Lieferung erfolgt grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Die angegebene Lieferdauer ist für uns bindend.

3.2 Die von uns angegebenen Preise verstehen sich bei Lieferung (innerhalb Deutschlands) inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zurzeit 19 %, ab Lager in Euro ohne Montage, falls dies nicht separat vereinbart wurde.

3.3 Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Angebot ausgewiesenen Versandkosten. Die Versandkosten werden ebenfalls inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zurzeit 19 %, ausgewiesen.

3.4 Der jeweilige Kunde ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarten Termine und Fristen nicht eingehalten werden können.

3.5 Wird die Ware durch den Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgenommen, sind wir berechtigt, eine angemessene Annahmefrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den entstandenen Schaden geltend zu machen.

3.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über.

3.7 Beim Versendungskauf geht – sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt – die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bereits mit Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person (z. B. Spediteur) über.

3.8 Gefahrübergang anderer Leistungen (z. B. Teillieferungen, Einzelkomponenten, Ersatzteilen oder sonstigen Zubehörs), hier geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte über. Der Übergang steht es gleich, wenn sich der Kunde in Annahmeverzug befindet.

3.9 Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anordnung und Kosten des Kunden / Bestellers.

3.10 Wird nach Versendung des Liefergegenstandes oder von Teillieferungen, jedoch vor Gefahrübergang, die Leistung des Verkäufers durch höhere Gewalt, Sabotage, Krieg oder ähnliche vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so haben wir Anspruch auf Bezahlung des Wertes der beschädigten oder zerstörten Leistung.

3.11 Nimmt der Kunde oder sein Vertreter Material z.B. von einer Spedition oder ähnlichem entgegen, so ist er verpflichtet, die Ware vor Annahme auf einwandfreiem Zustand zu überprüfen und gegebenenfalls die Mängel schriftlich beim Spediteur anzuzeigen.

3.12 Angelieferte Gegenstände sind (auch bei unwesentlichen Mängeln), unbeschadet der nachfolgend geregelten Gewährleistungsrechte vom Kunden entgegenzunehmen.

4. Höhere Gewalt

4.1 Ist die Einhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhe oder auf ähnliche, nicht von uns zu vertretende Ereignisse, z. B. Streik oder Aussperrung zurückzuführen, so verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkung andauert.

4.2 Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzuges wird unsere Haftung für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 5 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht sogleich ein weiterer Fall nach Satz 1 dieses Absatzes gegeben ist.

4.3 Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag nach § 326 Abs. 5 BGB bleibt davon unberührt.

4.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

5. Mängelansprüche und Gewährleistung

5.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern finden die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen Anwendung.

5.2 Ist der Kunde Unternehmer, haften wir für Sachmängel in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters / Erfüllungsgehilfe sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 3 dieses Absatzes 2 aufgeführter Ausnahmefall vorliegt. Unbeschadet dessen haften wir nach dem Produkthaftungsgesetz wegen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 3 dieses Absatzes 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

5.3 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – 1 Jahr. Dies jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechte Dritter auf Herausgabe und sonstige im Grundbuch eingetragene Rechte), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen, die bestimmungsgemäß für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursachen), und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planung oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die vorstehend in Satz 2 aufgenommenen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren. Bei Unternehmergeschäften finden handelsrechtliche Vorschriften Anwendung.

5.4 Die Verjährungsfristen nach Absatz 3 gelten jedoch mit folgender Maßgabe:

a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.

b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Nur wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, finden zusätzlich die nachfolgenden Absätze 2 – 4 Anwendung. Absatz 5 gilt zwischen uns und jeglichem Kunden, sei es ein Unternehmer oder ein Verbraucher.

6.2 Solange das Eigentum noch nicht auf den unternehmerischen Kunden übergegangen ist, hat dieser die gelieferten Sachen pfleglich zu behandeln. Wir sind unverzüglich zu benachrichtigen, falls die gelieferten Gegenstände gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind.

6.3 Der unternehmerische Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Gegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

6.4 Sofern das Eigentum von uns an den Vorbehaltsgegenständen infolge Vermischung oder Verbindung mit anderen Sachen (§§ 947, 948 BGB) erlischt, so gehen die Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte des Kunden an den vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Verhältnis des Faktura-Endbetrags der Vorbehaltsgegenstände zu der Summe der Faktura-Endbeträge der anderen vermischten oder verbundenen Sachen auf uns über. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an den Gegenständen an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

6.5 Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen, technische Unterlagen und sonstige Beschreibungen die durch uns erstellt worden sind, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen Dritten nur in Verbindung mit unserer Zustimmung zur Kenntnis gegeben werden. Wir behalten uns darüber hinaus alle eigentumsrechtlichen und urheberrechtlichen Verwendungsrechte an allen Zeichnungen und Unternehmensunterlagen vor.

7. Datenschutz

7.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir zum Zwecke der Rechnungslegung sowie bei Barauszahlungen personenbezogene Daten ggf. durch Vorlage von Ausweisdokumenten erfassen und entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes speichern.

7.2 Wir verwenden die Bestandsdaten der Kunden ausschließlich zur Abwicklung des jeweiligen Vertrages. Alle Daten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt ausschließlich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner, wie z.B. an den mit der Lieferung beauftragten Logistik-Partner und das mit Zahlungsangelegenheiten beauftragte Kreditinstitut.

7.3 Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten entsprechend den vorgenannten Hinweisen einverstanden.

7.4 Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat der Kunde ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen wenden Sie sich bitte an die oben genannte Adresse und Personen. Sofern die, bei uns zu dem Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten unrichtig sind, werden die Daten auf einen entsprechenden Hinweis des Kunden selbstverständlich berichtigt. Die Kunden haben ferner das Recht, ihre Einwilligung in die Speicherung in die personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle einer entsprechenden Mitteilung werden die zu dem Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn, die betreffenden Daten werden zur Erfüllung der Pflichten des geschlossenen Vertragsverhältnisses noch benötigt oder gesetzliche Regelungen stehen einer Löschung entgegen.

8. Geheimhaltung

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Informationen bzw. Kenntnisse, die durch die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu wahren.

8.2 Der Kunde darf nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung mit der gemeinsamen Geschäftsbeziehung werben.

9. Montage

9.1 Montagen werden von uns nur durchgeführt, wenn sie schriftlich mit dem Kunden vereinbart wurden.

9.2 In diesen Fällen erfolgt die Berechnung aufgrund der vorher festgelegten Pauschalbeträge, ansonsten auf Grund der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stunden-, Kilometer- und Auslösungssätzen von uns, wobei auch die Stunden für An- und Abreise sowie die Kilometer für Hin- und Rückfahrt von uns in Rechnung gestellt werden.

9.3 Ist für die Montage ein Pauschalbetrag vereinbart und verzögert sich die Aufstellung oder Inbetriebnahme ohne Verschulden des Verkäufers, so gehen alle damit verbundenen Kosten für Wartezeiten, Reisen u. sonstige Aufwendungen des Montagepersonals zu Lasten des Kunden. Falls nach Abschluss der Montagearbeiten aus bauseitig zu vertretenden Gründen die Inbetriebnahme und Übernahme der Anlage oder Anlagenteile nicht sofort erfolgen kann, muss der nachträgliche, zusätzliche Monteureinsatz vom Kunden bezahlt werden.

9.4 Der Kunde bescheinigt die Arbeitszeit / die Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter auf dem ihm vorgelegtem Formblatt nach beendeter Arbeit, bei längeren Montagen wöchentlich. Dabei sind Unstimmigkeiten zu vermerken. Weg- und Wartestunden gelten als Arbeitsstunden. Das Fehlen einer Unterschrift schließt die Berechnung der Leistungen nach den Angaben des Montagepersonals nicht aus.

9.5 Die für die Montagearbeiten notwendigen Hilfskräfte und Hilfsmittel wie Hebe-, Rüst- und Transportvorrichtungen, Strom sind dem Montagepersonal des Verkäufers ohne Berechnung zur Verfügung zu stellen. Hilfskräfte sind nach den Weisungen der Monteure des Verkäufers einzusetzen. Bei besonderen Verhältnissen trägt – falls nicht schriftlich anders vereinbart – der Kunde die Kosten für den Einsatz von Kranwagen.

9.6 Für das Aufbewahren der Anlagenteile, des Materials / der Werkzeuge sind genügend große, trockene, beheiz- und verschließbare Räume zur Verfügung zu stellen. Die Gefahrenverantwortung für auf der Baustelle abhanden gekommene Teile trägt der Kunde.

9.7 Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Verlassen der Monteure über den jeweiligen Stand der baulichen Gegebenheiten zu informieren. Schäden irgendwelcher Art, für die der Verkäufer verantwortlich gemacht werden soll, sind uns vor dem Verlassen vom Kunden anzuzeigen. Im Nachhinein geltend gemachte Schäden sind von uns nicht zu vertreten.

9.8 Von uns benannte Gewichts-, Maß-, Leistungs-, Ertrags- und Verbrauchswerte sowie andere Angaben zum Liefergegenstand sind nur ungefähre Anhaltswerte, unabhängig von der Art oder dem Ort ihrer Wiedergabe. Nur solche Eigenschaften des Liefergegenstandes, die in einer schriftlichen Garantieerklärung von uns ausdrücklich zugesichert worden sind, gelten als garantiert um Sinne von § 443 BGB.

9.9 Änderungen der Konstruktion oder Form des Liefergegenstandes und der Konzeptionierung der Abläufe im Liefergegenstand bleiben uns vorbehalten, wenn der Liefergegenstand dadurch nicht erheblich verändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

9.10 Andere Leistungen, wie z.B. die Montage, Aufstellung und Inbetriebnahme des Liefergegenstandes gehören nur dann zu unserem Auftragsumfang, wenn sie besonders vereinbart sind. Wenn solche Leistungen von uns übernommen werden, verpflichtet sich der Kunde zu umfassender Mitwirkung bei der Erbringung dieser Leistungen. Im Falle unserer Beauftragung mit der Installation von Gerätschaften schafft der Käufer auf seine Kosten rechtzeitig alle Voraussetzungen, um eine zügige Montage durch uns zu ermöglichen.

9.11 Auf unsere Anforderung hin gehören hierzu insbesondere die Bereitstellung von fachlich geeigneten deutschsprachigen Fach- und Hilfskräften, Geräten, Energie, sowie weiterer Arbeits-, und Betriebsmittel. Insbesondere hat er für eine angemessene Zufahrt zum Montageort und genügend Platz zur Erbringung der Leistungen zu sorgen, die notwendigen baulichen Voraussetzungen zu schaffen und etwa erforderliche Genehmigungen oder Gutachten auf eigene Kosten einzuholen.

9.12 Für jedwede, aufgrund einer nicht hergerichteten Installationsstelle oder sich ergebenden Verzögerung und notwendigen Maßnahmen trägt der Kunde die Kosten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn aufgrund der mangelhaften Herrichtung der Baustelle Geräte nicht eingebaut werden können, gelagert bzw. zurück geliefert werden müssen.

10. Softwarenutzung / Haftung

10.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen.

10.2 Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69a ff. Urheberrechtsgesetz) vervielfältigen, überarbeiten und übersetzen. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von uns zu verändern.

10.3 Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

10.4 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden ist durch Vorsatz verursacht worden. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von uns.

10.5 Wir machen darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen und Kombinationen auszuschließen. Gegenstand der Lieferung ist daher nur eine Software, die im Sinne der Produktbeschreibung und anhand der Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist. Im Übrigen wird für die Fehlerfreiheit der Software und ihrer Datenstrukturen keine Gewähr übernommen. Sollte die Software oder die mit ihr ausgestattete Hardware dennoch fehlerhaft sein, kann der Kunde während der Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Auslieferung, Ersatzlieferung / Nacherfüllung verlangen. Dazu muss er ihm ausgelieferte Hardware und den evtl. dazu gehörigen Datenträger nebst Sicherungskopien an uns zurückgeben. Der Kunde hat durch geeignete Maßnahmen selbst dafür zu sorgen, dass Schäden nicht auftreten oder in Grenzen gehalten werden. Für Art und Umfang der Datensicherungen ist der Kunde dabei selbst verantwortlich und stellt uns für eintretende Datenverluste von der Haftung frei.

11. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Salvatorische Klausel

11.1 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, ist als Gerichtsstand Efringen-Kirchen vereinbart.

11.2 Hinsichtlich aller Rechte und Pflichten aus dem mit uns abgeschlossenen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

11.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Juli 2023